PSYCHODIAGNOSTISCHE BERATUNGSPRAXIS - SACHVERSTÄNDIGENAKADEMIE HAMBURG
Unsere Ausbildung:
Psychologische/r Sachverständige/r im Familienrecht – Entscheidungsorientiert und lösungsorientiert arbeiten.
Start: 07.09.2024!
Die Ausbildung findet unabhängig von der Corona-Lage statt. Wir können alle Seminare live oder notfalls auch per Zoom durchführen.
Psychologische/r Sachverständige/r des Familienrechts – das ist ein sehr verantwortungsvoller, zugleich auch spannender Beruf, der Diagnostik und Intervention verbindet. Man lernt Familien aus allen Gesellschaftsschichten und aus vielen Herkunftsländern kennen. Und kann sich ständig weiterentwickeln. Die Bezahlung ist angemessen. Zudem handelt es sich aktuell um einen “Mangelberuf” – gut ausgebildete Sachverständige werden vielerorts gesucht.
Die Bezahlung wurde ab 01.01.2021 verbessert (120€/Stunde).
Sachverständige der PDB – das Praxisteam in Hamburg
In 2015 führten wir erstmalig für externe Psychologen die Ausbildung “Psychologische/r Sachverständige/r im Familienrecht – Entscheidungsorientiert und lösungsorientiert arbeiten” durch.
In 2016 und 2017 wurde der Ausbildungszyklus in den komfortablen Räumen des ITB auf Kampnagel in Hamburg-Winterhude durchgeführt.
Ab 2018 sind wir in größere und noch schönere Seminarräume in der Gluckstrasse 57 (Helppo) in Hamburg umgezogen. Dort haben wir auch in 2019 die Ausbildung durchgeführt.
2020 und 2021 haben wir die Ausbildung coronabedingt teils live in Hamburg, teils über Zoom durchgeführt. Die Zoom-Seminare waren dabei vollwertig – mit Methodenmix von Powerpoint, Großgruppendiskussion, Kleingruppenarbeit und Videos.
2022 und 2023 fand die Ausbildung wieder live statt. In 2024 startet nun der zehnte Jahrgang. Seminarort wiederum Gluckstrasse 57 (Helppo). Seminare, die coronabedingt nicht live durchführbar sind, werden über Zoom online durchgeführt.
Hier alle wichtigen Infos zu Inhalten, Kosten, Organisation und Anmeldung:
Das Grundmodul der Ausbildung
Seminar 1 findet am 07.09./08.09. 2024 statt zum Thema:
“Einführung in die Arbeitsweise von Sachverständigen im Familienrecht – Grundlagen und Schwerpunkt Umgangsrecht”.
Seminar 2 folgt am 28.09./29.09. 2024 zum Thema:
“Einführung in die Arbeitsweise von Sachverständigen im Familienrecht – Schwerpunkt Lebensmittelpunkt”.
Seminar 3 dann am 09.11./10.11. 2024 zum Thema:
“Einführung in die Arbeitsweise von Sachverständigen im Familienrecht – Schwerpunkt Erziehungsfähigkeit”.
Diese drei Seminare bilden zusammen das Grundmodul der Ausbildung “Psychologische/r Sachverständige/r im Familienrecht – Entscheidungsorientiert und lösungsorientiert arbeiten”.
Das Modul für Fortgeschrittene
Hierauf aufbauend werden wir zwei Seminare mit folgenden fortgeschrittenen Themen durchführen.
Seminar 4 schließt sich an am 07.12./08.12. 2024 zu den Themen:
“Beweisbeschlüsse zur Rückführung, Komplexe Beweisbeschlüsse, Akquise von Aufträgen, Abrechnung des Aufwands bei Gericht”.
Seminar 5 beendet die Seminarreihe des Zyklus 2022 am 11.01./12.01. 2025 mit den Themen:
“Qualitätsstandards von Gutachten, wissenschaftliche Arbeitstechniken, Mediation im Elterngespräch, Gutachterpersönlichkeit, Supervision, Vorbereitung auf Gerichtstermine, Umgang mit Befangenheitsanträgen, Umgang mit ‘schwierigen’ Klienten.”
Parallel zu den Seminaren des Grundmoduls werden von den TeilnehmerInnen drei Befundteile aufgrund fiktiver Datenteile verfasst. Dies dient dem Erproben der Verschriftlichung im Rahmen der Gutachtenarbeit.
Eine detailliertere Darstellung der bearbeiteten Fragen und Themen finden Sie hier:
Themenübersicht Ausbildung Sachverständige 2024:
Download Themen, Inhalte und Termine Ausbildung als PDF
Leitlinien der Ausbildung
Unser Ansatz bei dieser Ausbildung ist es
- diejenigen aktuell gültigen Gesetze im Familienrecht, welche für Sachverständige Bedeutung haben, zu erklären;
- den aktuellen Standard wissenschaftlicher Methoden der Diagnostik bei Familienrechtsgutachten darzustellen;
- multidimensionale Diagnostik, Ratingskalen für Interaktionsbeobachtungen, wissenschaftlich fundierte Testverfahren, sowie eine transparente und klare Arbeitsform der Begutachtung zu vermitteln;
- wirksame Formen der Intervention im Dienste des Kindeswohls zu verdeutlichen, welche auf Grundlage angemessener Diagnostik möglich und sinnvoll sind;
- prozessorientierte Formen der Diagnostik und der Intervention in die Arbeit von Sachverständigen zu integrieren. Prozessorientiert diagnostizieren heißt, nicht nur den aktuell sichtbaren Status zu bewerten, sondern auch dynamische Faktoren, wie z.B. die Coachbarkeit von Elternteilen, bei der Begutachtung mit einzubeziehen.
Unsere Ausbildung bietet in ausgewogener Form entscheidungs- und lösungsorientierte Vorgehensweisen an. Wir vertreten die Auffassung, dass diese beiden Ansätze gut miteinander vereinbar sind – wenn Lösungsorientierung meint, auf Grundlage gewissenhafter Diagnostik den Eltern kindeswohldienlichere Verhaltensalternativen aufzuzeigen und die Verständigung zwischen den Elternteilen zu verbessern.
Für wen ist diese Ausbildung geeignet?
- Für alle Diplom- und Master-Psychologen, welche überlegen, in diesen Arbeitsbereich zu wechseln.
- Für Master-Studenten der Psychologie, welche schon während des Studiums eine zusätzliche Grundlage schaffen wollen, um nach dem Studium in diesem Arbeitsberich tätig zu werden.
- Für Master-Studenten der Rechtspsychologie, welche nach ihrem Studium gern im Bereich Familienrechtsgutachten tätig werden wollen. Diese erhalten im Rahmen unserer Seminare einen vertiefenden und praxisbezogenen Einstieg in dieses Arbeitsfeld.
- Für Master der Sozialen Arbeit sowie Student:innen im Master Soziale Arbeit.
- Für bereits tätige Sachverständige des Familienrechts, welche neue Anregungen und aktuelle Methoden der Diagnostik und Intervention erhalten wollen.
- Für etablierte Sachverständige, welche lösungsorientiert arbeiten, welche jedoch zusätzlichen Input für eine umfassendere Diagnostik erhalten möchten.
ZUSÄTZLICH SOLLTEN SIE FÜR SICH FOLGENDES ÜBERLEGEN:
- Liegt es mir, umfangreiche schriftliche Ausarbeitungen in einem prägnanten Schreibstil zu Papier zu bringen? Wie waren meine Erfahrungen bei der Diplomarbeit/Masterarbeit?
- Kann ich mich auf den Bezug zu rechtlichen Grundlagen sowie zu einer teils psychologisch, teils juristisch geprägten Sprache einlassen?
- Habe ich Erfahrungen im Umgang mit Kindern? Beruflich aus meiner Arbeit oder privat, z.B. über “eigene” Kinder?
- Bin ich bereit, in einem Arbeitsfeld tätig zu werden, in welchem Konflikte vorherrschen, wobei ich durch Elternteile oder Anwälte auch selbst kritisiert werden kann?
- Kann ich eine gegenüber Vätern und Müttern ausgewogene Haltung einnehmen?
- Möchte ich als Sachverständige/r getrennt lebende familiäre Systeme analysieren – klare Diagnostik und gezielte Interventionen miteinander verbindend?
Die Teilnahme am Grundmodul ist Voraussetzung dafür, das Modul für Fortgeschrittene wahrzunehmen.
Wie sind die Wochenenden gestaltet?
Unser Seminarraum – schön groß und hell
Bei den ersten vier Wochenenden erhalten Sie jeweils vorab ein fiktives Beispielgutachten (zu den Themen Umgangsrecht, Lebensmittelpunkt, Erziehungsfähigkeit und Rückführung), welches Sie als anschaulicher Bezug über die Seminare begleitet.
Die Wochenenden sind jeweils so gestaltet, dass samstags die praktische Arbeit von Sachverständigen des Familienrechts von A bis Z dargestellt und teilweise im Rollenspiel vorgespielt wird. Sonntags folgt dann eine Darstellung vertiefender Themen, z.B. die Ableitung von Befunden aus den erhobenen Daten, Interventionen im Dienste des Kindeswohls sowie eine überzeugende und fundierte Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen.
Praktische Fallbeispiele stehen dabei im Vordergrund. Ein ausführliches Skript wird Ihnen ermöglichen, das Erlernte zu Hause nachzubearbeiten.
Die Seminare werden durchgehend von zwei Referent(inn)en im Co-teaching geleitet. Wir haben sehr viel zu vermitteln – und organisieren jeden Seminartag so, dass Sie voller Input, aber in der Regel nicht überfordert nach Hause gehen. Wir wissen darum, dass dies Abwechslung in den Lehrmethoden und auch mal Pausen erfordert 🙂 !
Sie erhalten am Ende jedes Seminars eine schriftliche Teilnahmebestätigung, welche Sie nutzen können, um zu dokumentieren, dass Sie das Seminar besucht haben.
Welche weiteren Elemente enthält die Ausbildung?
Wir ermöglichen darüber hinaus, dass die Teilnehmer durch Schreiben von Befundteilen sowie einer Beantwortung gerichtlicher Beweisfragen auf der Grundlage fiktiver Daten ihren gutachterlichen Stil der Verschriftlichung entwickeln. Hierzu werden im Selbststudium ergänzend bestimmte Kapitel der Fachliteratur hinzugezogen.
Zusätzlich ergänzen wir unsere Ausbildung am Ende der Seminarphase durch ein mündliches Prüfungskolloquium mit einem der Referenten. Im Kolloquium prüfen wir, ob die zentralen Inhalte der Ausbildung ausreichend verstanden wurden. Im Falle von Verstehenslücken wird mitgeteilt, welche Inhalte nachgearbeitet werden sollten.
Wenn der Teilnehmer gezeigt hat, dass die grundlegenden Seminarinhalte verstanden wurden, besprechen wir im Rahmen eines abschließenden Coachings Möglichkeiten weiterer zukünftiger Verbesserungen. Bei diesem Termin werden auch mit Blick auf die individuelle Lebenssituation des Teilnehmers Wege zukünftiger Akquise und Qualitätssicherung in der Tätigkeit als Sachverständige/r thematisiert.
Wenn Sie die vollständige Seminarreihe mit allen genannten Elementen absolviert haben, dann erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat für die Ausbildung durch die Psychodiagnostischen Beratungspraxis, welches dokumentiert, dass Sie die Ausbildung durchlaufen haben.
Warum bildet die PDB im Bereich Sachverständige Familienrecht aus?
Die PDB ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Sachverständigengutachten bei Familiengerichten tätig – auch im Auftrag von Oberlandesgerichten. 15 Sachverständige (Gutachter/innen) erarbeiten hier in stetigem Kontakt Verbesserungen der Qualität gutachterlicher Arbeit.
Die Methodenausbildung “Sachverständige im Familienrecht” bieten wir auch vor dem Hintergrund an, dass eine Reihe von Richtern im norddeutschen Raum uns gebeten hat, bei der Weiterqualifizierung in diesem Arbeitsfeld mitzuwirken.
Wir möchten damit unseren Beitrag dazu leisten, dass alle im Familienrecht tätigen Sachverständigen angemessene fachliche Qualifizierung erhalten. Unsere Ausbildung ist dabei gleichermaßen einem hohen Qualitätsstandard fachlicher Arbeit wie auch einer verständlichen, an praktischen Umsetzungsmöglichkeiten ausgerichteten Form der Begutachtung verpflichtet.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen dürfen Diplom-Psychologen, Master-Psychologen, sowie Studenten im Fachbereich Psychologie während des Master-Studiums.
Im Einzelfall würden wir z.B. auch Verfahrenspflegern oder Familienhelfern, welche von den Methoden der Sachverständigentätigkeit profitieren wollen, eine Teilnahme ermöglichen.
Die Teilnahme von Ärzten oder Sozialpädagogen werden wir dann erwägen, wenn diese bereits zuvor erkennbare Bezüge zur Arbeit mit Familien und/oder Kindern erfahren haben.
Wenden Sie sich gern per Mail oder Telefonisch (040 6515043) an uns, wenn Sie klären wollen, ob Sie an der Ausbildung teilnehmen können.
Zeitrahmen, Regeln und Kosten
Zwei der Referenten der Ausbildung – Enno Heyken und Lutz Greve, Dipom-Psychologen
Die Kosten für die Teilnahme werden für den ab Herbst 2024 beginnenden Zyklus pro Seminar 590 Euro betragen. Master-Studenten der Psychologie zahlen pro Seminar 490 Euro. Auch bereits erfahrene Sachverständige des Familienrechts (mindestens drei abgeschlossene Gutachten), welche ein Diplom oder einen Master in Psychologie erreicht haben, zahlen pro Seminar 490 Euro.
Der Zeitrahmen wird samstags von 10.00 bis 17.00 Uhr und sonntags von 9.30 bis 16.00 Uhr sein.
Insgesamt umfasst die Ausbildung mit allen genannten Elementen einen Zeitaufwand von 120 Stunden für die Teilnehmer:
Download Elemente und Regeln der Ausbildung als PDF.
Die Kosten für die gesamte Ausbildung, also für alle fünf Seminare plus die genannten Zusatzelemente, werden für den Zyklus 2024 insgesamt 3980 Euro betragen. Für diejenigen, welche wie oben beschrieben nur 490 Euro pro Seminar bezahlen müssen, reduzieren sich die Kosten für die gesamte Ausbildung um 500 Euro.
Interessentenliste und verbindliche Anmeldung
Wenn Sie – als Vorstufe zur verbindlichen Anmeldung – in eine Interessentenliste eingetragen werden möchten, dann senden Sie uns bitte per Mail (mail@praxispsychologen.de) folgende Daten:
- Die Postadresse, an die Unterlagen während der Ausbildung versandt werden sollen;
- Telefonnummern (gern Handy und Festnetz);
- Emailadresse für sämtliche Absprachen im Zuge der Ausbildung;
- Ihren Studienabschluss (Urkunde als Scan im Anhang) bzw. Ihren Stand im Masterstudium Psychologie (Studienbescheinigung als Scan im Anhang);
- Ihr Alter und ob Sie Erfahrungen im Umgang mit Kindern haben (für die Frage, ob schon jetzt ein Erfahrungshintergrund für erzieherische Aspekte vorliegt);
- eventuell bisherige berufliche Erfahrungen im sozialen Bereich oder in der Gutachtenstellung (diese sind jedoch keine Bedingung für die Teilnahme);
- den schriftlichen Wunsch, in die Interessentenliste der Ausbildung “Sachverständige im Familienrecht” aufgenommen zu werden.
Hintergrund der Abfrage der Daten: Die Angaben helfen uns, eine Ausbildungsgruppe zu bilden, welche unterschiedliche Erfahrungshintergründe und Qualifikationen vereint.
Bitte schreiben Sie in Ihre Mail den Satz: “Ich bin mit der Speicherung der in dieser Mail genannten Daten im Sinne der Datenschutzerklärung auf der Homepage der PDB einverstanden.” Die Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen: Datenschutzerklärung
Wir nehmen Sie dann zunächst noch für beide Seiten unverbindlich in die Mailingliste der Interessenten auf. Im Verlauf besteht dann die Möglichkeit, dies in eine verbindliche Anmeldung zu wandeln, wenn Sie das wollen.
Einigen Interessenten ermöglichen wir dies frühzeitig, unter Berücksichtigung von Vorerfahrungen, Studienabschlüssen sowie der zeitlichen Reihenfolge der Aufnahme in die Interessentenliste. Spätestens am 01. August des jeweiligen Jahres klären wir, wer von den noch nicht verbindlich angemeldeten Interessenten sich zusätzlich verbindlich anmelden kann und will.
Supervision für Sachverständige im Familienrecht
Einzelsupervision nach freier Terminabsprache ist mit den Referenten der PDB-Ausbildung möglich – Dieses Angebot können im Einzelfall nach Absprache auch Sachverständige nutzen, welche nicht unsere Ausbildung durchlaufen. Sie schließen dann mit der PDB einen Rahmenvertrag dazu ab.
Für nähere Infos schauen Sie bitte unter: Supervision für Sachverständige im Familienrecht